Stellenausschreibung - Kennzeichen: 20250312-3 Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ist belebter Marienwallfahrtsort und idyllische Mittelstadt zugleich. Ausgestattet mit einer familienfreundlichen Infrastruktur sowie einem breiten Kultur- und Freizeitangebot, ist sie am linken unteren Niederrhein in landschaftlich reizvoller Umgebung gelegen. Auch durch ihre unmittelbare Nähe zum Wirtschaftszentrum Rhein-Ruhr sowie den Niederlanden ist sie auf allen Verkehrswegen bestens zu erreichen. Die Stadtverwaltung Kevelaer mitsamt all ihrer Sparten versteht sich als modernes und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen. Um den vielseitigen und anspruchsvollen Aufgaben bestmöglich gerecht zu werden, sind wir an qualifizierten und motivierten Menschen interessiert, die diese als Teil unseres Teams erfolgreich mitgestalten wollen.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (m/w/d) für den Fachbereich „Stadtentwicklung und Bauordnung“(Teilzeit- (mind. 32 Std./W.) bis Vollzeitumfang (39 Std./W.), unbefristet, bis EG 14 TVöD / A 15 LBesG NRW).
Im Fachbereich sind die Aufgaben der Stadtplanung und -entwicklung, des Klima- und Umweltschutzes, Mobilitätsmanagements, der Bauordnung und des Denkmalschutzes angesiedelt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Fachbereichsleitung liegt dabei auf der Erarbeitung fachlicher Konzepte zur Stadtentwicklung und der Abwicklung der Bauleitplanung sowie in der Steuerung und Koordination des Dienstbetriebes.
Im Bereich der Stadtentwicklung stehen auch in den kommenden Jahren umfangreiche konzeptionelle Aufgaben an, die weitgehende Möglichkeiten zur aktiven, inhaltlichen Ausgestaltung bieten.
Wesentliche Aufgabenschwerpunkte:
Erwartetes Profil:
Gesucht wird eine qualifizierte, ideenreiche und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit hohem Durchsetzungsvermögen, die die Stadtentwicklung zukunftsgerichtet aufstellt, und es dabei versteht, die Mitarbeitenden kooperativ und motivierend zu führen.
Ihnen werden u.a. geboten:
Stellenbesetzungen werden grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit erfolgt nach Abstimmung unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Da der Frauenanteil in der hier einschlägigen beruflichen Vergleichsgruppe einer Unterrepräsentanz entspricht, ist die Wallfahrtsstadt Kevelaer entsprechend des Gleichstellungsplanes bestrebt, diesen zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen von Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal bis spätestens zum 27.04.2025 ein. Bitte beachten Sie die zugehörigen Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen, zu denen Sie über den Button „Online-Bewerbung“ gelangen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsdokumente. Es ist nicht immer möglich, etwaige fehlende Nachweise zeitgerecht nachzufordern. Es gelten daher grds. die eingereichten Bewerbungsunterlagen.