Stellenausschreibung - Kennzeichen: 20241218-4 Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ist belebter Marienwallfahrtsort und idyllische Mittelstadt zugleich. Ausgestattet mit einer familienfreundlichen Infrastruktur sowie einem breiten Kultur- und Freizeitangebot, ist sie am linken unteren Niederrhein in landschaftlich reizvoller Umgebung gelegen. Auch durch ihre unmittelbare Nähe zum Wirtschaftszentrum Rhein-Ruhr sowie den Niederlanden ist sie auf allen Verkehrswegen bestens zu erreichen. Die Stadtverwaltung Kevelaer mitsamt all ihrer Sparten versteht sich als modernes und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen. Um den vielseitigen und anspruchsvollen Aufgaben bestmöglich gerecht zu werden, sind wir an qualifizierten und motivierten Menschen interessiert, die diese als Teil unseres Teams erfolgreich mitgestalten wollen.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer sucht ab dem 01.02.2025 eine / einen
Kita-Helferin / Kita-Helfer (m/w/d) für die Kindertageseinrichtung „Spatzennest am Keysershof“(geringfügige Beschäftigung mit durchschnittl. 7,5 Wochenstunden, befristet bis zum 31.07.2026, Stundenentgelt nach Tarifvertrag (EG 1 TVöD)).
Die Kindertageseinrichtung der Wallfahrtsstadt Kevelaer wurde im Jahr 1995 eröffnet. Im „Spatzennest“ werden Kinder im Alter von unter einem Jahr bis zum Einschulungsalter betreut, gefördert und in ihrer Entwicklung begleitet. Es verteilen sich um die 90 Kinder auf fünf Gruppen: Neben einer Gruppe für Kinder unter drei Jahren gibt es vier integrativ geführte Gruppen für Kinder von drei Jahren und älter. Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit liegen auf den Bereichen Bewegung, Inklusion, Vorschularbeit und Sprachförderung.
Gesucht wird eine freundliche und empathische Person, die das pädagogische Personal bei einfachen, alltäglichen, nicht-pädagogischen Arbeiten entlastet. (Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung wird ausschließlich von pädagogischen Kräften geleistet.)
Wesentliche Aufgabenschwerpunkte:
Erwartetes Profil:
Im Zuge des Einstellungsvorganges würden insbesondere auch ein erweitertes Führungszeugnis und der Nachweis über Impfschutz/Immunität gegen Masernvirus (Vorgabe Masernschutzgesetz) benötigt. Außerdem setzen die Aufgaben, die Umgang mit Lebensmitteln beinhalten, einen aktuellen Nachweis über eine Gesundheitsbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) voraus.
Ihnen werden u.a. geboten:
Bei inhaltlichen Fragen zur Tätigkeit können Sie sich unter der nachfolgenden Telefondurchwahl gerne an die Einrichtungsleitung, Frau Birgitt Reudenbach, wenden: 02832/799957 Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit erfolgt nach Abstimmung unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal bis spätestens zum 12.01.2025 ein. Bitte beachten Sie die zugehörigen Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen, zu denen Sie über den Button „Online-Bewerbung“ gelangen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsdokumente. Es ist nicht immer möglich, etwaige fehlende Nachweise zeitgerecht nachzufordern. Es gelten daher grds. die eingereichten Bewerbungsunterlagen.