Stellenausschreibung - Kennzeichen: 20241218-5 Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ist belebter Marienwallfahrtsort und idyllische Mittelstadt zugleich. Ausgestattet mit einer familienfreundlichen Infrastruktur sowie einem breiten Kultur- und Freizeitangebot, ist sie am linken unteren Niederrhein in landschaftlich reizvoller Umgebung gelegen. Auch durch ihre unmittelbare Nähe zum Wirtschaftszentrum Rhein-Ruhr sowie den Niederlanden ist sie auf allen Verkehrswegen bestens zu erreichen. Die Stadtverwaltung Kevelaer mitsamt all ihrer Sparten versteht sich als modernes und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen. Um den vielseitigen und anspruchsvollen Aufgaben bestmöglich gerecht zu werden, sind wir an qualifizierten und motivierten Menschen interessiert, die diese als Teil unseres Teams erfolgreich mitgestalten wollen.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
pädagogische Hilfskraft (m/w/d) für die Kinder- und Jugendeinrichtung „Mittagstreff“(geringfügige Beschäftigung mit durchschnittl. 7,5 Wochenstunden, unbefristet, Stundenentgelt nach Tarifvertrag (EG 1 TVöD)).
Der „Mittagstreff“ ist eine Einrichtung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur schulergänzenden Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sekundarbereich. Das Personal führt für bis zu 90 Mädchen und Jungen im Alter von zehn bis sechzehn Jahren im Anschluss an den Schulunterricht und an schulfreien Tagen eine Hausaufgabenbegleitung durch und bietet zudem diverse Freizeitaktivitäten an. Auch werden ein regelmäßiger Mittagstisch und abwechslungsreiche Ferienprogramme geboten.
Die Arbeitseinsätze erfolgen an drei bis vier Wochentagen, hauptsächlich zwischen 12:00 und 16:00 Uhr.
Wesentliche Aufgabenschwerpunkte:
Erwartetes Profil:
Im Zuge des Einstellungsvorganges würden insbesondere auch ein erweitertes Führungszeugnis und der Nachweis über Impfschutz/Immunität gegen Masernvirus (Vorgabe Masernschutzgesetz) benötigt. Außerdem setzen die Aufgaben, die Umgang mit Lebensmitteln beinhalten, einen aktuellen Nachweis über eine Gesundheitsbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) voraus.
Ihnen werden u.a. geboten:
Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit erfolgt nach Abstimmung unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal bis spätestens zum 12.01.2025 ein. Bitte beachten Sie die zugehörigen Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen, zu denen Sie über den Button „Online-Bewerbung“ gelangen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsdokumente. Es ist nicht immer möglich, etwaige fehlende Nachweise zeitgerecht nachzufordern. Es gelten daher grds. die eingereichten Bewerbungsunterlagen.